Handels- und Gesellschaftsrecht

Schwerpunkte unserer Beratung im Bereich des Handels- und Gesellschaftsrechts sind die Gründung von Gesellschaften, die Gestaltung und Anpassung von Gesellschaftsverträgen, gesellschaftsrechtliche Restrukturierungen sowie Umwandlungen. Auch Vereine und Verbände nehmen unsere Dienstleistung häufig in Anspruch. Daneben beraten wir die Gesellschaftsorgane sowohl in alltäglichen Fragen der Unternehmensführung als auch bei der Gestaltung von Führungs- und Aufsichtsstrukturen einschließlich der Erstellung von Dienstverträgen mit Geschäftsführern und Vorstandsmitgliedern.

Bei Gesellschafts- und Hauptversammlungen stehen wir für die Beantwortung der rechtlichen Fragen vor Ort zur Verfügung. Selbstverständlich übernehmen wir auch die Beratung und Vertretung bei Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen.

Die Unternehmensnachfolge wird von uns in enger Zusammenarbeit mit Steuerberater und Wirtschaftsprüfer unter rechtlichen und wirtschaftlichen Aspekten begleitet.

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Alexander Büker

Rechtsanwalt

Fachanwalt für:

Handels- und Gesellschaftsrecht

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