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Seit 1884 Anwaltskanzlei
im Altshauser Hof

Verkehrsrecht

Die Vertretung der rechtlichen Interessen im Verkehrsrecht erstreckt sich vom Zivil- über das Ordnungswidrigkeiten- bis hin zum Verkehrsstrafrecht.

Bei der zivilrechtlichen Fallbearbeitung geht es vorwiegend um die Regulierung von Verkehrsunfällen durch Geltendmachung und Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen. Wir kümmern uns um die Erstellung eines Gutachtens für Ihr beschädigtes Fahrzeug, vertreten Sie gegenüber den Unfallgegnern und sorgen im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten selbstverständlich für den schnellen Ausgleich Ihrer Reparaturkostenrechnung. Darüber hinaus bemühen wir uns um die Durchsetzung von Nutzungsausfallentschädigungen, Mietwagenkosten oder die Geltendmachung des Wertverlustes, welchen Ihr Fahrzeug durch den Unfall erlitten hat. Zudem geht es darum, die bei einem Verkehrsunfall erlittenen Personenschäden in Form von Schmerzensgeld und Verdienstausfall gegenüber den Versicherungsunternehmen geltend zu machen und durchzusetzen.

Je früher Sie uns nach einem Verkehrsunfall informieren, umso umfassender kann unsere Hilfe sein. Sie ersparen sich den gesamten Schriftverkehr und sichern sich frühzeitig Ihr ganzes Recht.

Die Verteidigung in Ordnungswidrigkeitenverfahren umfasst die anwaltliche Vertretung gegenüber Vorwürfen wie Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlichtverstößen u.a.m. Darüber hinaus finden Sie bei uns auch einen versierten Ansprechpartner für Verstöße aus dem Bereich des Verkehrsstrafrechts. Sprechen Sie in einem derartigen Fall unbedingt zuerst mit uns, bevor Sie Angaben gegenüber Dritten machen.