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Seit 1884 Anwaltskanzlei
im Altshauser Hof

Sozialrecht

Das Sozialrecht ist im Wesentlichen in den Sozialgesetzbüchern SGB I bis SGB XII geregelt. Wir beraten und vertreten sowohl Unternehmen als auch Private, insbesondere in sozialrechtlichen Fragestellungen, die einen Bezug zum Arbeitsrecht haben. Für Unternehmen ist bei der Beschäftigung von freien Mitarbeitern/Subunternehmern von ausschlaggebender Bedeutung die Rechtssicherheit über den sozialversicherungsrechtlichen Status. Es muss geklärt sein, ob der Mitarbeiter der Sozialversicherung unterliegt oder wirklich frei im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen ist. Wir klären für Sie diese komplizierten Rechtsfragen, beraten im Vorfeld der Beschäftigung, unterstützen Sie bei der Vertragsgestaltung und führen insbesondere Statusfeststellungsverfahren für Sie durch.

Wir vertreten Sie auf Arbeitgeber- und auf Arbeitnehmerseite in Verfahren vor dem Integrationsamt im Zusammenhang mit der Zustimmung zur Kündigung eines schwerbehinderten Menschen.

Wir beantworten Ihre Fragen im Zusammenhang mit einem Anspruch auf Arbeitslosengeld, Anrechnung von Abfindungen auf das Arbeitslosengeld, Sperrzeiten und anderes mehr. Hierbei vertreten wir Sie gegenüber den Behörden sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich.