
Öffentliches Recht
Unsere Aufgabe ist es, zügig die öffentlich-rechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung von Bauvorhaben zu schaffen. Wir betreuen Sie bei der Entwicklung von:
- Gewerbegebieten,
- Wohnungsbauvorhaben,
- Infrastrukurprojekten.
Zu unseren wichtigsten Beratungsfeldern bei der Schaffung und Absicherung des öffentlichen Baurechts gehören:
- Raumordnungsrecht,
- Fachplanungsrecht,
- Bauplanungsrecht,
- Bauordnungsrecht,
- Städtebauliche Verträge.
Zu den Kenrbereichen unserer Tätigkeit im Umweltrecht, das eine wesentliche Rolle bei jeder Projektentwicklung spielt, zählen:
- Bodenschutz und Altlastenrecht,
- Immissionsschutzrecht,
- Wasserrecht,
- Naturschutzrecht,
- Abfallrecht.






