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Seit 1884 Anwaltskanzlei
im Altshauser Hof

Öffentliches Bau- und Planungsrecht

Das öffentliche Baurecht befasst sich mit dem Bauplanungs- und dem Bauordnungsrecht und umfasst darüber hinaus im Einzelnen Aspekte des Umweltrechts (Wasserrechts, Naturschutzrecht, Immissionsschutzrecht sowie Fragen im Zusammenhang mit dem Bodenschutzgesetz).

Wir beraten Kommunen im Rahmen der Aufstellung von Bauleitplänen als auch betroffene Eigentümer im Zusammenhang mit der Formulierung von Einwendungen bis hin zur Normenkontrolle, der gerichtlichen Überprüfung von Bebauungsplänen.

Darüber hinaus beraten wir Investoren bei der Errichtung von Bauvorhaben jeglicher Art, insbesondere auch im Rahmen von vorhabenbezogenen Bebauungsplänen bis hin zur Erarbeitung von in diesem Zusammenhang erforderlich werdenden städtebaulichen Verträge.

Wir vertreten Bauherren und Architekten im Rahmen der Durchsetzung von Baurechten und sind bei der Abwehr von Nutzungsuntersagungen und Beseitigungsverfügungen tätig.

Nicht zuletzt ist ein großer Schwerpunkt unserer Tätigkeit die Wahrnehmung der Interessen von Grundstückseigentümern zur Abwehr von Bauvorhaben jeglicher Art.