
Handelsrecht
Bei Geschäften, an denen mindestens ein Kaufmann beteiligt ist, entstehen spezielle Rechtsfragen. Das HGB enthält unter anderem Regelungen zur Vereinbarung und gezielten Steuerung der Geschäftsabwicklung.
Bei nationalen sowie bei grenzüberschreitenden Handelsgeschäften wissen unsere Mandanten unsere umfassende anwaltliche Beratung und Vertretung als wertvolle Dienstleistung zu schätzen.
Wir beraten Sie sicher
- bei der Gestaltung von Kauf- und Franchiseverträgen,
- bei Liefer- und Vertriebsverträgen,
- bei der Abwicklung von inländischen und grenzüberschreitenden Handelskäufen,
- bei der Ausarbeitung Ihrer Einkaufs- und Verkaufsbedingungen,
- bei der Abfassung ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen,
- im Handelsvertreter- und Vertragshändlerrecht.






