Erbrecht

Jahr für Jahr werden in Deutschland Milliarden vererbt. Nie waren die Deutschen reicher als heute und nie zuvor reichte eine Generation größeres Vermögen an die nächste weiter.

Daher sollte sich jeder schon möglichst frühzeitig fragen: „Wen will ich als meine Erben einsetzen?“ Wer kein Testament macht - und dies sind immerhin etwa 70 % aller Deutschen - der lässt seine Erben oft mit einer Fülle von Problemen allein. Nicht selten entstehen verbittert geführte Auseinandersetzungen unter nahen Angehörigen, die mit dem letzten Willen des Verstorbenen nicht einverstanden sind. Es entsteht Streit über dessen Auslegung oder es existiert kein Testament. Deshalb ist es ratsam, rechtzeitig zu regeln, in welcher Weise das Vermögen auf die Erben übergehen soll.

Wir helfen, nicht nur Streit zu vermeiden, sondern auch die Erben vor unnötig hoher Steuerlast zu schützen. Häufig empfiehlt es sich, schon zu Lebzeiten Vermögen an die künftigen Erben zu übertragen. Dadurch und mit einem optimal gestalteten Testament lässt sich die Steuerlast deutlich senken.

Oftmals erbt nicht nur eine einzelne Person, sondern das Vermögen fällt einer Erbengemeinschaft zu. Wir beraten auch zu Fragen, wie das Erbe auseinandergesetzt wird, wer ein Vorkaufsrecht hat und welche Gefahren in Bezug auf die Erbenhaftung lauern.

Ebenso stehen wir Ihnen dann mit Rat und Tat zur Seite, sollte sich der Verstorbene entschieden haben, Sie zu enterben.

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Burkhard Kolb

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Familienrecht

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