
Brauereirecht
Der Schwerpunkt unserer außergerichtlichen Tätigkeit liegt in der begleitenden Rechtsberatung, insbesondere bei der Gestaltung und dem Abschluss von Bezugsverträgen und Gaststättenpachtverträgen, auch in der Kombination mit Darlehensverträgen.
Wir sehen es als unsere Aufgabe an, gemeinsam mit dem Mandanten auf sein Unternehmen abgestimmte Verträge zu erarbeiten, die sich in der täglichen Praxis bewähren und die zahlreichen zu beachtenden rechtlichen Aspekte (Ausschließlichkeitsbindungen und ihre Grenzen nach dem BGB, Kartellrecht und Gruppenfreistellungsverordnung, Verbraucherschutzrecht bei Existenzgründern, Mindestbezugsverpflichtungen, Bonus- und Malusregelungen, Darlehens- und Tilgungsbestimmungen, miet- und pachtrechtliche Komponenten) berücksichtigen.
Die Besonderheiten des Brauerei- und Gaststättenrechts mit seinen vielfältigen rechtlichen Bezügen sind nicht zuletzt auch bei der Einschätzung von Prozessrisiken zu beachten.






