
Architektenrecht
Wir betreuen vorwiegend klein und mittelständische Handwerksunternehmen, Architekten und Fachplaner ebenso wie private und öffentliche Auftraggeber und Vorhabensträger in sämtlichen bau- und immobilienrechtlichen Angelegenheiten, vom Immobilienerwerb bis zur Bauabnahme und der Durchsetzung/Abwehr von Gewährleistungsansprüchen.
Als langjährige Partner der Kreishandwerkerschaft umfasst unsere Tätigkeit nicht nur die Aus- und Fortbildung der Handwerkerschaft, sondern insbesondere auch die Beratung sowie die außergerichtliche und gerichtliche Interessenwahrnehmung.
Der Schwerpunkt unserer Betreuungstätigkeit umfasst daher sowohl das öffentliche als auch private Baurecht einschließlich der Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB), Immobilienrecht, Vergaberecht und Architektenrecht






