Stephanie Dreher-Bunzel

Rechtsanwältin, Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht, Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Stephanie Dreher-Bunzel studierte Rechtswissenschaften an der Universität Konstanz. Nach dem Referendariat am Landgericht Ulm sowie dem zweiten Staatsexamen beantragte sie im November 2000 die Zulassung zur Rechtsanwältin bei der Rechtsanwaltskammer Tübingen. Im Januar 2001 trat sie daraufhin in die Kanzlei Dreher als Rechtsanwältin ein und führt so in vierter Generation, als Urenkelin des Kanzleigründers, die Familientraditon weiter. Von der Rechtsanwaltskammer Tübingen wurden ihr im März 2011 die Bezeichnungen Fachanwältin für Bau-und Architektenrecht sowie Mietrecht verliehen.
Der Schwerpunkt ihrer anwaltlichen Tätigkeit liegt im privaten Baurecht, hierbei insbesondere im Werkvertragsrecht, sowie im privaten und gewerblichen Mietrecht, beginnend von der Vertragsanbahnung bis hin zur Räumung.






