Kooperationspartner Prof. Dr. Michael Hauth

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Prof. an der Bauhaus-Universität in Weimar
Seit vielen Jahren arbeiten wir mit Prof. Dr. Hauth im Bereich des Verwaltungsrechts zusammen. Zu diesem Zweck ziehen wir Herrn Prof. Dr. Hauth in speziellen Themen bei. Er arbeitet regelmäßig in unserer Kanzlei und steht Ihnen damit auch persönlich als Ansprechpartner zur Verfügung.
Prof. Dr. Hauth ist seit 1972 Rechtsanwalt und seit 1987 Fachanwalt für Verwaltungsrecht.
Seit über 25 Jahren ist Prof. Dr. Hauth auf dem Gebiet des öffentlichen Bauplanungs- und Bauord-nungsrecht tätig. Zu diesen Fachgebieten gehört auch das Gewerberecht, das Gaststättenrecht, das Immissionsschutzrecht oder der Denkmalschutz. Zunehmende Bedeutung gewinnen städtebauliche Verträge mit den Gemeinden, Erschließungsverträge etc. Prof. Dr. Hauth vertritt Architekten, Bauherren und Bauträger bei der Ansiedlung von gewerblichen und Wohnbauvorhaben, aber auch Nachbarn, wenn es darum geht, unzulässige Bauvorhaben zu verhindern.
Seit 1999 übt Prof. Dr. Hauth eine Vorlegungstätigkeit als Honorarprofessor an der Bauhaus-Universität in Weimar und eine Seminartätigkeit zum öffentlichen Bauplanungs- und Bauordnungs-recht bei den Architektenkammern Baden-Württemberg und Bayern aus.
Prof. Dr. Hauth äußert sich regelmäßig in Fachbeiträgen zu Problemen der Ansiedlung von Einzelhandelsbetrieben, zu den planungsrechtlichen Voraussetzungen von Bauvorhaben sowie zu bauordnungsrechtlichen Problemen, insbesondere dem Abstandsflächenrecht. Prof. Dr. Hauth ist Autor des bereits in der 10. Auflage erschienen Taschenbuchs „Vom Bauleitplan zur Baugenehmigung“ (dtv Nr. 5615) und Mitautor des im Bundesanzeiger-Verlag erschienen Praxiskommentars BauGB – BauNVO.
Liste der Veröffentlichungen von Prof. Dr. Hauth, Stand Dezember 2011:
- Entschädigungsrechtliche Folgen der Befristung von übergeleiteten Bebauungsplänen (BayVBI 1980, S. 645);
- Der Ausschluss bestimmter Arten von baulichen Nutzungen bzw. Anlagen durch (einfachen) Bebauungsplan gem. § 1 Abs. 5 und Abs. 9 BauNVO (BauR 1986, S. 648);
- Die Zulässigkeit von nicht großflächigen Einzelhandelbetrieben, insbesondere in allgemeinen Wohn- und Mischgebieten (BauR 1988, S. 513);
- Die Konkretisierung der Planung und der Nachweis als Voraussetzung für den Erlass einer Veränderungssperre (BauR 1989, S. 271);
- Vorhaben- und Erschließungsplan (LKV 1991);
- Besteht ein Rechtsanspruch des Bauherrn auf Beteiligung des Nachbarn im Baugenehmi-gungsverfahren (LKV 1995, S. 387);
- Rechtsfragen zum Abstandsflächenrecht (BayVBI 2000, S. 545);
- Anmerkung zum Beschluss des VGH vom 25.03.1999 (Art. 6) (BayBI 2001. S. 402);
- Unzulässigkeit von Einzelhandelsbetrieben (BauR 2001, S. 1037);
- Klärendes und klärungsbedürftiges zu § 11 Abs. 3 BauNVO (BauR 2006, S. 775);
- Gibt es eine „zwangsweise Übernahme“ von Abstandsflächen (BauR 2008, S. 775);
- Werten statt Rechnen (ZfBR 1993, 209);
- Der Vorbescheid – Plädoyer für eine „praxisorientierte Dogmatik“ (BauR 2010, Heft 1);
- Editorial (BauR 2010, Heft 6).






