Einstellung des ELENA-Verfahrens zum 03.12.2011
Das Gesetz zum Verfahren des elektronischen Entgeltnachweises (ELENA), das jeden Arbeitgeber seit 01.01.2010 verpflichtete, die Entgeltdaten der Arbeitnehmer an eine zentrale Speicherstelle zu übermitteln, wird mit Wirkung zum 03.12.2011 eingestellt.
Sinn des Verfahrens war unter anderem, dass Behörden bei Bedarf Daten der Arbeitnehmer abrufen können. Zu diesen Daten gehörten nicht nur Angaben zum Verdienst und zum Beschäftigungsumfang, sondern auch zum Verhalten am Arbeitsplatz sowie Angaben zu Krankheitstagen. Weil sich aber die elektronische Signatur in Deutschland bisher nicht durchsetzen konnte wurde bezweifelt, dass das Verfahren überhaupt die erforderliche Sicherheit gewährt.
Die bisher erhobenen Daten werden nach Angaben des Justizministeriums umgehend gelöscht.
Ravensburg, den 07.12.2011
Dr. Jan Schöll
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Rechtsanwälte Dreher + Partner
Ravensburg







